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unsere Stiftungs-Satzung

Die Stiftung will eine Welt mitgestalten, in der Menschen mit geistiger Behinderung mit Würde und Respekt behandelt werden. Durch die geförderten Maßnahmen – ausgeführt unter den Rahmenbedingungen der Satzung – soll erreicht werden, dass die unterstützten Personen keine Armut leiden müssen, sich gut entwickeln und frei entfalten können. Deshalb stehen die Bedürfnisse, Rechte und Wünsche dieser Personen im Mittelpunkt aller Betätigungen der Stiftung, um Notlagen von Betroffenen abzuwenden.

Zugleich möchte die Stiftung andere Bürger dazu anregen, sich durch Spenden und Zustiftungen an der Stiftung zu beteiligen und damit auch bei der Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben zur Schaffung einer gleichberechtigten Lebenswelt für Menschen mit geistiger Behinderung mitzuwirken.

 

 

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Sie zur Satzung:

Satzung Stiftung Erika Heimann
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